Darlehensbewilligung

Die Darlehensbewilligung ist die Zusage über die Annahme Ihres Darlehensantrags. In der Darlehensbewilligung werden zur Überprüfung noch einmal sämtliche beim Kreditantrag vorher besprochenen Konditionen genau aufgezeigt. Die Darlehensbewilligung muss man genau durchlesen und prüfen ob die Bedingungen korrekt eingehalten wurden. Die Darlehensbewilligung enthält auch Angaben über den Betrag des auszuzahlenden Darlehens und die Gewährung von Sicherheiten. Es gibt sehr unterschiedliche Alternativen zur Sicherheiten Bestellung und meistens werden Darlehen erst ausgezahlt wenn die Sicherheiten gewährleistet sind. Die Laufzeit, die Tilgungsraten, Zinszahlungen, Kündigungs- und Zahlungsfristen sind ebenfalls als wichtiges Kriterium bei der Darlehensbewilligung zu beachten. Rechtlich ist die Darlehensbewilligung eine Willenserklärung des Darlehensgebers an den Nehmer. Nimmt der Darlehensnehmer die Darlehensbewilligung an, dann erfolgt der Abschluss des Darlehensvertrages. Achten Sie besonders auf Konditionen wie den Zinssatz. Falls dieser falsch und vielleicht zu hoch eingetragen wurde, verteuert dies für den Darlehensnehmer die Raten.

Darlehensbewilligung – das Deckungsprinzip

Das Deckungsprinzip überprüfen die Banken, wenn sie den Wert Ihrer Immobilie schätzen. Der Preis, den das Objekt auf dem Kapitalmarkt erzielt hat hierbei eine besondere Bedeutung. Der Gesamtbetrag der Schulden muss übereinstimmen mit den gestellten Sicherheiten. Gläubiger achten darauf, dass Sie die Schuldforderungen befriedigen können oder aufgrund der einzubringenden Grundschuld die Belastung gedeckt ist. Auf die Erfüllung des Deckungsprinzips achten also in der Regel die Kreditgeber. Bei einem zeitgemäßen Wertverlust der Immobilie muss ein Kreditnehmer eventuell eine entstehende Differenz aus eigenen Mitteln abdecken.
Darlehensbewilligung – dingliche Sicherheiten

Sicherheiten sollen den Darlehensgeber vor dem Verlust seines Geldes schützen. Bei einem Ausfall aufgrund finanzieller Schwierigkeiten muss der Kreditnehmer  mit dem Verlust der dinglichen Sicherheiten rechnen. Nur wenn der Darlehensnehmer oder ein Bürge persönlich sichert, handelt es sich um eine persönliche Sicherheit. Alle anderen Sachwerte sind eine dingliche Sicherheit. Auch die grundbuchliche Übereignung von Rechten an einer Immobilie gehört in die Definition der dinglichen Sicherheit. Die Sicherungsübereignung wird in der Darlehensbewilligung und im Darlehensvertrag festgelegt.

Weitere Artikel rund um die Darlehensbewilligung sowie Vorlagen und Muster:

Darlehensvertrag Privatpersonen – Darlehen für Privatpersonen
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