Inhalte des Darlehensvertrages

Muster Darlehensvertrag

Darlehen vergeben nicht nur Kreditinstitute, sondern auch Privatpersonen. Auch für diese Personengruppe ist es wichtig, mit dem Darlehensnehmer einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Wie dieser aussehen sollte, zeigen wir Ihnen nachfolgend. Im oberen Teil des Vertrages stehen die Daten von Darlehensgeber und Darlehensnehmer. Beide Parteien werden im Vertrag Darlehensgeber und Darlehensnehmer genannt.

Paragraf 1:

Dieser Paragraf enthält beispielsweise: Der Darlehensgeber gibt dem Darlehensnehmer ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro zum folgenden Verwendungszweck: Sanierung am Haus.

Paragraf 2:

Hier geht es um die Auszahlung. Dieser Paragraf enthält den Auszahlungstag sowie die Bankverbindung des Darlehensnehmers und den Passus, das die Auszahlung erst erfolgt, wenn die Sicherheiten gestellt sind. (Die Auflistung der Sicherheiten umfasst der Paragraf 5).

Paragraf 3:

Mit diesem Paragrafen vereinbaren die Parteien die Art der Tilgung. Auch die Bankverbindung des Darlehensgebers befindet sich in diesem Bereich. Je nachdem, wie die Parteien die Rückzahlung vereinbarten, wird hier entweder die Ratenhöhe sowie die Rückzahlungslaufzeit und das Datum der ersten Ratenzahlung aufgeführt. Wird das gesamte Darlehen am Ende der Laufzeit fällig, steht der Kalendertag der Rückzahlung in diesem Bereich.

Paragraf 4:

Der Darlehensgeber hat das Recht, für die Geldanleihe Zinsen für die Laufzeit des Vertrages zu verlangen. Den Zinssatz sowie die Art, wie die Zinsen zu bezahlen sind, regeln die Parteien in diesem Paragrafen. Wurde Ratenzahlung vereinbart, ist es sinnvoll, einen Tilgungs- und Zinszahlungsplan dem Darlehensvertrag beizufügen. Sofern der Darlehensgeber dies macht, dokumentiert er dies unterhalb der Zinsvereinbarung.

Paragraf 5:

Hier geht es um die Sicherheiten, die der Darlehensnehmer für die Geldanleihe bietet. Unter dem Punkt „Der Darlehensnehmer tritt folgende Sicherheiten an den Darlehensgeber ab“ werden die Sicherheiten aufgelistet. Meist handelt es sich bei den diesen um Lebensversicherungen oder Geldanlagen. Der Darlehensgeber führt die Daten Versicherung/des Depots detailliert auf. Auch eine Kopie der Police/des Depots erfüllt hier ihren Zweck. Alternativ kann ein Dritter als Bürge auftreten, der selbstschuldnerisch nach § 773 Abs. 1 BGB haftet.

Paragraf 6:

Hier geht es um die Kündigung des Darlehensvertrags. Der Passus kann lauten „Kommt der Darlehensnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach und ist mit der Zahlung mehr als zwei Raten im Rückstand, hat der Darlehensgeber das Recht den Vertrag zu kündigen. Mit der Kündigung ist der Darlehensrestbetrag sofort fällig.

Paragraf 7:

In diesem Paragrafen treffen die Parteien weitere Vereinbarungen.

Paragraf 8:

Die salvatorische Klausel darf auch in diesem Darlehensvertrag nicht fehlen. „Die Rechtswirksamkeit des Vertrags bleibt unberührt, wenn einzelne Klauseln unwirksam werden oder sein sollten“. Datum und Unterschrift beider Parteien bilden den Abschluss.