Darlehensvertrag für Angehörige

Experten sind sich sicher, dass ein Darlehensvertrag für Angehörige eine Möglichkeit ist zu sparen. Dennoch ist es notwendig bei einem Abschluss auf einige Kriterien zu achten. Das Gesetz erlaubt es, die Finanzen innerhalb einer Familie so zu regeln, dass von Steuervorteilen gezerrt werden kann. Diese Möglichkeit Geld zu sparen wird auch von dem obersten deutschen Steuergericht unterstützt, was in BFH, Az. IX R 29/99 nachgelesen werden kann. Doch was vielen Nutzern dieses Sparmodells nicht bewusst ist, ist die Tatsache, dass das Finanzamt besonders gründlich prüft. Der Grund für die intensive Prüfung ist der Verdacht eines steuerlichen Missbrauchs oder eines Scheingeschäftes, der sich hinter diesem Sparmodell verbergen könnte.

Darlehensverträge aufsetzen

Das BMF, Az. IV C 6 – S 2144/07/10004 beinhaltet Angaben, wann es erlaubt ist innerhalb der Familie ein Darlehen zu gewähren. Die einheitlichen Vorgaben des Finanzamtes sollten bei der Gestaltung eines Vertrags beachtet werden, um spätere Probleme vorzubeugen. Bei einem Darlehen innerhalb der Familie ist es nicht selten, dass das Finanzamt gezielt nachfragt.

Empfohlene Kriterien, die in den Verträgen enthalten sein sollten:

– Der Vertrag würde in eben der gleichen Ausführung auch mit Dritten abgeschlossen

– Eine Umsetzung des Vertrags wird tatsächlich vorgenommen

– Der Kontakt zwischen Geldgeber und Geldnehmer ist rechtswirksam

Bei einer Steuererklärung ist es unabhängig der Finanzierungsform möglich die Betriebsausgaben und Werbungskosten abzusetzen. Es ist nicht notwendig die Zinsen zu versteuern, wenn der vorgegebene Sparer-Pauschalbetrag ausgeschöpft wurde. Eine schriftliche Vereinbarung muss grundsätzlich vor dem Zahlen der finanziellen Leistung vorgenommen werden. Der Grund für das schriftliche Vereinbaren vor einem Verleihen des Geldes dient in erster Linie der Beweispflicht.

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