Darlehenszins

Der Darlehenszins, wird auch mit den Zusätzen Nominalzins oder Effektivzins verwendet. Der Darlehenszins wird auf der Grundlage des Darlehensnominalbetrags errechnet. Er wird im Darlehensvertrag festgelegt und vom Darlehensnehmer an den Geber bezahlt. Der Darlehenszins lehnt sich an die allgemein marktüblichen Zinskonditionen an. Die Forderungen des Darlehensgebers in Bezug auf die Zinsen und Gebühren sind wichtige und ausschlaggebende Bestandteile bei der Feststellung von Gesamtkreditkosten.

Darlehenszinsen sind ein prozentualer Aufschlag auf die Darlehenssumme. Die Höhe richtet sich oft nach der Laufzeit und dem gesamten Rückzahlungsbetrag. Ausschlaggebend sind auch die Bonität, die Lebenssituation, das Alter und die bereits vorhandenen Darlehen des Darlehensnehmers. Im Darlehensvertrag wird die prozentuale Höhe der Darlehenszinsen festgelegt. Es kommt ganz auf die Art des Darlehens an ob ein Gesamtdarlehensbetrag oder ein Restbetrag angerechnet werden. Kreditinstitute müssen bei Kreditangeboten den so genannten Effektivzins angeben. Im Effektivzins sind die meisten zusätzlichen Darlehensnebenkosten einberechnet.

Darlehenszins kann festgeschrieben oder variabel vereinbart werden

Bei Immobiliendarlehen wird der Darlehenszins meist zur Sicherheit der Hausbauer über 10 – 15 Jahre festgeschrieben, wobei es auch die Option gibt, die Zinsen variabel zu lassen. Das bedeutet, die Zinsen passen sich der Marktentwicklung an. Bei einer langfristigen Hypothekenfinanzierung, gibt es eigentlich nichts Wichtigeres, als Kostenfaktor, als den Darlehenszins. Auch bei der Umschuldung oder einer Anschlussfinanzierung stehen die Darlehenszinsen im Vordergrund.

Vor dem Abschluss sollte man grundsätzlich den Prozentsatz des Darlehenszinses von unterschiedlichen Kreditgebern vergleichen. Geld ist Geld und so kann man den niedrigsten Darlehenszins aussuchen. Werfen Sie jedoch auch einen Blick auf den Kreditgeber und die weiteren Konditionen. Die Überlegung, für welchen Zeitrahmen man den Darlehenszins benötigt und ob man ihn fest mit der Bank vereinbart ist zudem eine sehr wichtige Entscheidung. Bei der Zinsfestschreibung kann der  Darlehenszins während des vereinbarten Zeitraumes nicht mehr geändert werden. In einer Niedrigzinsphase lohnt es sich zwar, den Zins langfristig festschreiben zu lassen, doch man sollte auch sicher sein, dass man die Immobilie über diesen Zeitraum behalten möchte.

Dingliche Zinsen
Wenn ein Darlehen als Grundschuld eingetragen wird, lässt sich die Bank häufig noch die so genannten dinglichen Zinsen eintragen. Die Summe aus den dinglichen Zinsen und dem eigentlichen Grundschuldbetrag zusammengenommen sind die maximale Sicherungssumme der Bank, falls die Zwangsversteigerung droht. Zinssätze von 20 % sind bei den dinglichen Zinsen üblich. Den Rahmen hierfür bildet der im Darlehensvertrag vorgegebene Zinssatz.

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