Kreditausfallversicherungen sinnvoll oder nicht?

De Thematik der Restschuldversicherung ist ausgesprochen vielfältig. Hat sie auf der einen Seite durchaus Vorteile, wiegen doch auch die Kritikpunkte schwer. Eine Kreditausfallversicherung springt für den Konsumenten an dem Punkt ein, an dem er, ob verschuldet oder unverschuldet, in eine Zahlungsfähigkeit gerät, sie ist ein Sicherungsmittel des Kreditinstitutes. Die Kosten sind jedoch in der Regel beträchtlich. Auch ist zu beachten, dass die meisten dieser Versicherungen eine Wartezeit vorgeben, bevor der Versicherungsschutz überhaupt gewährleistet ist.

Die Restschuldversicherung für ein Darlehen wird immer zwischen Kreditnehmer und Versicherungsgesellschaft abgeschlossen, so ist also bei der Kreditvergabe quasi ein dritter Partner im Spiel. Viele Kreditinstitute bestehen auf eine solche Restschuldversicherung, ohne die sie keinen Kredit vergeben. Das wäre nur allzu verständlich, denn welcher Kreditgeber wäre nicht über eine solche Option zum Schutz seines Kapitals erfreut? Doch nicht alleine der Schutz des verliehenen Kapitals ist der Beweggrund, aus dem heraus viele Banken diese Versicherungen zur Auflage machen oder zumindest dringend empfehlen. Es geht, wie im Bankengewerbe nicht anders zu erwarten, um Gewinnmaximierung. Schließt der Kreditnehmer bei der Kreditvergabe eine entsprechende Versicherung ab, welche die Bank in der Regel eng mit der Versicherungsgesellschaft auf den Kredit abgestimmt hat, kassiert das Kreditinstitut selbstverständlich nicht unerhebliche Provisionen. Wenn die Bank die Kreditvergabe vertraglich von dem Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig macht, ist sie verpflichtet, die genauen Konditionen dem Kunden gegenüber zu offenbaren. Wird die Verpflichtung als „freiwillige Option“ getarnt, letztlich aber trotzdem zur Auflage gemacht, ist die Bank hierzu nicht verpflichtet. Das lässt Spielraum. Die Restschuldversicherung zahlt im Falle des Todes, der Erwerbsunfähigkeit, mit meist sehr großen Einschnitten auch im Falle der Arbeitslosigkeit. Bevor man als Konsument eine solche Versicherung abschließt, sollte man sich darüber klar sein, dass bereits bestehende Lebensversicherungen oder Versicherungen, die gegen Erwerbsunfähigkeit schützen, durchaus die Aufgabe einer Kreditausfallversicherung übernehmen können.

Wird der Kredit vorzeitig abbezahlt oder aus sonstigen Gründen hinfällig, so schreibt die Gesetzgebung vor, dass die Versicherungsprämien anteilig beziehungsweise ganz erstattet werden müssen. Das Widerrufsrecht für Versicherungen dieser Art beträgt die herkömmlichen 14 Tage.

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