Wofür steht das Verfahren SEPA?

Das SEPA-Verfahren steht für Zahlungsvorgänge innerhalb des Raumes, in dem einheitlich finanzielle Transaktionen mit der Euro-Währung durchgeführt werden können. Ländergrenzen und deren Auswirkungen auf Überweisungen entfallen seit dem 1. Januar 2008 innerhalb dieses Bereiches. SEPA ist dementsprechend die Abkürzung für Single Euro Payments Area. Derzeit sind alle 27 Mitgliedsstaaten der EU plus Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und Island in diesen Raum mit eingeschlossen. Auf diversen Internetseiten wird im Detail erläutert, worum es bei SEPA geht. Dort ist es auch möglich, ein SEPA-Lastschriftenmandat in Form eines PDFs kostenlos herunterzuladen.

Überweisungen, Lastschriften und EC-Kartenzahlungen sind nun mittels SEPA-Verfahren durchführbar. Transaktionen innerhalb eines Landes können weiter auf die herkömmliche Art abgewickelt werden, sie werden bislang vom SEPA-Verfahren lediglich ergänzt. Doch selbstverständlich kann das SEPA-Verfahren bereits jetzt auch im Inland eingesetzt werden. Bis Februar 2016 soll das herkömmliche System mit Bankleitzahl und kurzer Kontonummer noch parallel beibehalten werden.

Mit seiner Einführung wurde die Idee eines bargeldlosen Zahlungsverkehrs weiter perfektioniert. Bisher bestehende Limits für Standardüberweisungen bis maximal 50.000 Euro wurden ebenfalls aufgehoben.

Wer SEPA optimal nutzt, muss nun nur noch ein Zahlungsformular für Inlands- wie Auslandsüberweisungen verwenden. Ein gravierender Unterschied zu den altbekannten Verfahren ist allerdings die Identifikation des Zahlungsempfängers. Die gewohnte Bankleitzahl in Verbindung mit der Kontonummer werden nun ersetzt durch die IBAN, abgekürzt für International Bank Account Number oder Internationale Kontonummer, plus den BIC, kurz für Bank Identifier Code oder Internationale Bankleitzahl. Auf einigen Formularen wird der BIC auch als Swift Code bezeichnet.

Auf verschiedenen Internetseiten gibt es spezielle Tools, mit deren Hilfe der BIC ermittelt werden kann. Dabei muss der Auftraggeber lediglich seine IBAN angeben, die sich wiederum aus der nationalen Bankleitzahl plus Kontonummer zusammensetzt. Auch für das Generieren der IBAN gibt es Online-Tools.

Vorteile von SEPA

Der erste Vorteil für Kunden ist vor allem die verkürzte Laufzeit für Überweisungen von Land zu Land. Während früher doch einige Tage verstrichen, bis der überwiesene Betrag auf dem Empfängerkonto verfügbar war, dauert dies heute oft nur noch einen bis maximal drei Bankgeschäftstage, das heißt, ein Geldtransfer ins europäische „Ausland“ dauert nicht länger als eine Inlands-Überweisung. Dabei spielt es keine Rolle, in welchen Ländern innerhalb des SEPA-Raumes die beiden Beteiligten jeweils ihr Konto haben.

Und ein weiterer Vorteil ergibt sich: Bei einer SEPA-Überweisung fallen keine höheren Kosten an als bei Inlands-Überweisungen. Mittlerweile wurde das Verfahren noch perfektioniert, das Feld für den Verwendungszweck ausreichend vergrößert beispielsweise. So können Probleme bei der Zuordnung einer Zahlung vermieden werden.

Ein kleiner Wermutstropfen ist jedoch auch dabei. Einige Banken nutzen die Umstellung, um sich künftig wieder jede kleine Information des Kunden mit Zusatzgebühren vergüten zu lassen.

Die SEPA-Transaktionen

Eine Überweisung ins In- oder Ausland wird durch die SEPA-Regelung stark vereinfacht. IBAN und BIC, die das Empfängerkonto identifizieren, können bei Bedarf durch Online-Tools ermittelt werden. Die Überweisungen werden stets in voller Höhe des genannten Betrages durchgeführt, die Kosten für die Transaktion entfallen anteilig auf beide Beteiligten. Ab einem Betrag von 12.500 Euro ist ein Zusatzformular notwendig, das den Vorgang bei der Bundesbank für Außenwirtschaftsstatistik meldet.

Die SEPA-Lastschrift verringert den Aufwand der Kreditinstitute innerhalb Europas erheblich. Auch hier wird mit IBAN und BIC zur Identifikation des Empfängerkontos gearbeitet. Lastschriftmissbrauch, wie in früheren Zeiten, wird dank dieser Methode praktisch unmöglich. Für jeden Vorgang wird ein Fälligkeitsdatum bestimmt. Dem Zahlungsempfänger beziehungsweise dessen Bank wird ein schriftliches Mandat über den Lastschriftbetrag erteilt, das aber erlischt, wenn es innerhalb von 18 Monaten nicht genutzt wird. Gegen eine Lastschrift kann innerhalb von 8 Wochen Widerspruch eingelegt werden.

Und das dritte Produkt im SEPA-Zahlungsverkehr stellt die EC-Kartenzahlung dar. Innerhalb Europas und in insgesamt 31 Ländern kann ein Kunde jetzt mit jeder EC-Karte an jedem Bankautomaten bargeldlos bezahlen oder Bargeld abheben. Vonseiten der Banken wird für verbesserte Sicherheitsstandards bei Karten und Terminals gesorgt.

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