Das internationale Erbrecht

Das Thema Erbrecht ist für viele Menschen umgangssprachlich ein „Buch mit sieben Siegeln“. Kaum jemand kennt sich hier genau aus und so ist es nicht verwunderlich, dass der Nachlass oftmals überhaupt nicht geregelt ist und stattdessen die gesetzliche Regelung zum Tragen kommt. Aber auch hier wissen die meisten Menschen nicht, wie denn die Erbfolge aussieht und wer letztendlich was erbt.

Wer jedoch schon das deutsche Erbrecht für kompliziert hält, der wird sich wundern, wenn er sich mit dem internationalen Erbrecht beschäftigen muss. Denn immer dann, wenn Vermögen im Ausland geerbt oder vererbt wird, trifft internationales Recht zu. Um welches Recht es sich dann handelt, ist häufig gar nicht so einfach herauszufinden. Das internationale Erbrecht greift immer dann, wenn sich das Erbe oder der Erbteil im Ausland befindet. Ein Ferienhaus im Ausland ist ein klassisches Beispiel dafür. Aber auch wenn es um das Erbe von Migranten geht, treten Fragen auf, mit denen man sich im deutschen Erbrecht nicht beschäftigen musste. Auch das Konto in der Schweiz oder auch die Ehe mit einem nicht deutschen Partner kann zur Anwendung des internationalen Erbrechts führen.

Wichtig vor allen Dingen ist es sicherlich, sich zu verdeutlichen, dass es ganz unterschiedliche Regelungen in den jeweiligen Landesgesetzen gibt. Die Erbfolge kann in Spanien eine ganz andere sein als in China und wenn es in Deutschland Pflichtteilsberechtigte gibt, so muss dies in Frankreich nicht unbedingt der Fall sein. Ob es aber so ist oder auch nicht, kann unter http://www.erbrecht-heute.de/Erbrecht/ nachgelesen werden. Die Homepage beschäftigt sich nicht nur mit dem deutschen Erbrecht, sondern auch mit internationalem Erbrecht. Wichtige Details können hier geklärt werden, um so zu einem Testament zu kommen, welches auch vor einem ausländischen Gericht noch Anwendung finden wird. Denn eines darf nicht vergessen werden: Wer ein Testament aufsetzt und sich nicht auf das Gesetz berufen möchte, der hat seine Gründe dafür. Und die sollten auch über den Tod hinaus Beachtung erhalten.

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