Viele Darlehensgeber verlangen schon bei der Darlehensvergabe explizit nach einer sogenannten Gebäudeversicherung. Die Gebäudeversicherung galt in früheren Zeiten lediglich der Absicherung vor Feuer und Brand, umfasst heute jedoch auch Versicherungsfälle wie beispielsweise Sturmschäden, Leitungswasserschäden und auch Blitzschlag- und Überspannungsschäden. Auch Schäden, die durch ausgetretenes Öl ins Grundwasser, entstanden sind, können durch eine Gebäudeversicherung gedeckt werde. Diese Versicherung ist besonders für Immobilienbesitzer, die mit Öl heizen, sehr wichtig ist. Hier kann unter Umständen eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung sinnvoll werden.
Die adäquate Versicherung einer Immobilie beginnt jedoch in der Regel schon während der Rohbauphase. Hier stehen dem Immobilienbesitzer mehrere unterschiedliche Versicherungen zur Auswahl, die zum einen die Bauherrenhaftpflichtversicherung wie auch die Bauleistungsversicherung umfasst. Mit diesen Versicherungen werden Leistungen angeboten, welche durch die normale Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden können.
Zwar kann jedes Bauvorhaben auch ohne den Abschluss dieser Versicherungen durchgeführt werden, jedoch sollte niemand an den wichtigen Policen sparen. Gerade auf einer Baustelle passieren oft schwere und lebensgefährliche Verletzungen, sodass der Bauherr ohne einen entsprechenden Schutz im Schadensfall zusätzlich auch ins finanzielle Aus getrieben wird.
Eine Wohngebäudeversicherung ist auch beim Kauf eines Altbaus empfehlenswert und wird oft auch hier von den Darlehensgebern verlangt. Da ein altes Gebäude häufig nicht nach modernen Standards gebaut wurde, kann es hier schnell auch zu erheblichen Schadensfällen kommen. Vom Altbau herabfallende Dachziegel beispielsweise können eine Gefahr für Leib und Leben bedeuten, sodass besonders beim Kauf dieser Immobilien der Abschluss einer Gebäudeversicherung unbedingt in Erwägung gezogen werden sollte. Damit die Kosten für diese Versicherung jedoch im Rahmen bleiben, ist es ratsam ein Wohngebäudeversicherung Vergleich anzustreben.
Viele Banken und Kreditinstitute wollen ihre Immobiliendarlehen deshalb mit der Gebäudeversicherung abdecken. Denn befindet sich der Bauherr oder Immobilienbesitzer in einem Schadensfall, so sind in der Regel auch die Rückzahlungen der Raten für das Haus in Gefahr. Die Wohngebäudeversicherung sichert auch den Darlehensgeber, sodass es ein gängiges Prozedere in einer Bank ist, die Darlehensauszahlung auch abhängig von dem Abschluss einer Gebäudeversicherung zu machen. Handelt es sich um eine vermietete Immobilie, so ist es zwar erlaubt, die Gebäudeversicherung auf die einzelnen Mieter umzulegen, jedoch darf diese nicht in der sogenannten Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden.
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