Erbschaftssteuergesetz im Fokus

Eine Erbschaft ist der Erwerb von Vermögen nach dem Tod einer Person und betrifft daher, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß, fast jeden Menschen mindestens einmal in seinem Leben. In Deutschland unterliegen Erbschaften einer Steuer, da sie juristisch als Erwerb angesehen werden. Diese Steuer wird nach dem Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz vom Erben erhoben welches die juristische Basis Erbschaftssteuer bildet. Unter dieses Gesetz fallen alle Erben, welche die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Wohnsitz im Inland oder hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie Körperschaften und Personenvereinigungen die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz in Deutschland haben.

Eine Erbschaft ist jedoch nur dann steuerpflichtig, wenn sie die gesetzlichen Freibeträge überschreitet. Da eine Erbschaft meist sowohl aus Geld- und Sachwerten besteht, müssen die Sachwerte als erstes berechnet werden, um ermitteln zu können, wie hoch der jeweilige Erbanteil der Empfänger ist. Erst danach kann abgeschätzt werden, ob der Freibetrag überschritten wird und somit eine Steuer anfällt. Die Freibeträge variieren hinsichtlich der Verwandtschaft des Erben zum Verstorbenen. Dabei wird zwischen drei Gruppen unterschieden. Zur ersten Gruppe zählen die engsten Familienangehörigen wie Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder und Stiefkinder, Großeltern und Enkel. Geschiedene Ehepartner, Geschwister, Nichten und Neffen sowie Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder gehören zur zweiten Gruppe. Alle übrigen Personen werden der dritten Gruppe zugerechnet.

Falls das Erbe den Freibetrag überschreitet, erfolgt die Festsetzung des Steuersatzes. Die Steuern werden jedoch nur fällig für den Differenzbetrag zwischen Freibetrag und dem Erbanteil des Empfängers. Die Steuersätze sind dabei abhängig von der Verwandtschaftsbeziehung und dem Wert des Erbes. Je höher die Schenkung oder das Erbe und je größer die verwandtschaftliche Entfernung ist, desto mehr Steuern müssen gezahlt werden. Die Erbschaftssteuer verläuft progressiv und somit würde schon eine kleine Überschreitung der Grenzen einen deutlich höheren Steuersatz bedeuten. Hier greift jedoch die Härtefallregelung. Dadurch muss nicht das gesamte Vermögen nach dem höheren Satz versteuert werden, sondern nur ein Teil, damit der Erbe netto nicht weniger Vermögen hat.

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