Private und betriebliche Darlehensverträge

Ein privates Darlehen ist, wenn einer Privatperson ein Sachgegenstand oder Geld überlassen wurde. Das Überlassen von Geld oder anderen Dingen ist mit Verpflichtungen verbunden, die vertraglich festgehalten werden. Die Verträge enthalten neben der Laufzeit der Rückerstattung weitere wichtige Punkte wie zum Beispiel Sondertilgungen und Kündigungsfristen. Was aber viele Verbraucher nicht wissen, ist die Tatsache, dass ein Darlehensvertrag in mehreren Variationen abgeschlossen werden kann. Neben der bekanntesten Variante, der Schriftform, steht eine mündliche Variante zur Verfügung. Vor dem Gesetzgeber ist aufgrund der Beweispflicht nur die schriftliche Variation anerkannt. Im Internet sind verschiedene Vorlagen in Form von Mustertexten zu finden, die bei der Erstellung eines Vertrages hilfreich sein können.

Betriebliche Darlehensform

Eine betriebliche Darlehensform ist, wenn der Kredit dazu dient ein Unternehmen finanziell zu unterstützen. Bei einem Darlehen für Unternehmen existieren verschiedene Variationen, die auf den Verwendungszweck ausgerichtet sind. Der Aufbau von Darlehensverträgen für eine betriebliche Verwendung ähnelt dem eines privaten Vertrages sehr. Auch für betriebliche Darlehnsverträge sind vereinzelte Vorlagen im Internet zu finden, die ein Aufsetzen von Verträgen erleichtern. Grundsätzlich muss bei dieser Darlehensvariante zwischen betrieblich und außerbetrieblich unterschieden werden. Der Darlehensgeber und der Geldnehmer stellen die Basis für eine außerbetriebliche oder betriebliche Darlehensform. Der Einsatz des geliehenen Geldes steht dem Unternehmen frei.

Bei einem privaten Darlehen kommt hauptsächlich eine Rückzahlung in Form von Raten zum Einsatz. Bei einem betrieblichen Darlehen steht neben der Ratenzahlung eine Fälligkeitstilgung zur Verfügung. Bei einer Fälligkeitstilgung muss die geliehene Summe samt angefallenen Zinsen komplett auf einmal zurückgezahlt werden. Die Höhe der Zinsen ist abhängig von dem Geldgeber und dem weltweiten Wirtschaftsmarkt.

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