Ein Darlehen von der ARGE zum Umzug?

Ein Umzug ist immer mit gewissen Geldausgaben verbunden, selbst wenn dieser in eigener Regie durchgeführt wird. Alleine nur das Mieten eines Transporters kann mehrere Hundert Euro kosten. Hinzu kommen meist noch Honorare für Helfer. Je nach Umfang der Habseligkeiten ist die Buchung eines Umzugsservice mit allem Drum und Dran manchmal sogar günstiger. Auch das Erstellen einer Umzugsliste hilft, trotz des Durcheinanders den Überblick zu behalten. Hauptproblem ist und bleibt meistens die Finanzierung, vor allem bei Personen mit niedrigem Einkommen oder Empfängern von Arbeitslosengeld. Außerdem wird mit Übernahme einer neuen Wohnung meist eine Kaution fällig. Alles in allem kommen da schnell ein paar Tausend Euro zusammen.

Umziehen für die Arbeitsstelle am neuen Wohnort

Insbesondere für Hartz-IV-Empfänger dürfte es wohl fast aussichtslos sein, bei einer Bank oder Sparkasse einen Kredit für einen Umzug zu bekommen. Meistens ist man dann darauf angewiesen, den überwiegenden Teil der Arbeiten wie das Verpacken des Umzugsgutes in Kartons, das Ab- und Aufbauen der Möbel sowie das Be- und Entladen des Fahrzeugs selbst in die Hand zu nehmen, um möglichst an Kosten zu sparen. Doch trotz alledem lohnt es sich auch als Hartz-IV-Empfänger, zwecks Finanzierung des Umzugs beispielsweise bei der Arbeitsagentur oder der ARGE-Grundsicherung nachzufragen.

Ist nämlich der geplante Umzug mit der Aufnahme einer Tätigkeit an einem neuen Arbeitsplatz verbunden, bestehen gute Aussichten auf Finanzierung durch die ARGE. Dabei handelt es sich nicht um ein Darlehen, sondern um einen Zuschuss zu den Umzugskosten, der nicht zurückgezahlt werden muss. Dieser Zuschuss wird von der ARGE jedoch nur dann gewährt, wenn die neue Arbeitsstelle vom jetzigen Wohnort so weit entfernt liegt, dass ein tägliches Pendeln nicht infrage käme. Der Antrag auf Zuschuss zu den Umzugskosten ist schriftlich bei der ARGE zu stellen.

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