Darlehensgeber

Der Darlehensgeber, auch der Gläubiger genannt vergibt ein Darlehen und der Darlehensnehmer nimmt es zu den Vertragsbedingungen. In der Regel ist der Darlehensgeber ein Geldinstitut oder eine Bausparkasse. Zu jeder Zeit gab es die Möglichkeit sich im Familien- oder Freundeskreis einen Darlehensgeber zu suchen. In der Zwischenzeit gibt es für viele Zwecke auch fremde private Darlehensgeber.

Darlehensgeber privat

Der Darlehensgeber prüft, ob der Nehmer in der Lage ist, das Darlehen zurückzuzahlen. Dies kann er mit oder ohne das Einschalten der Schufa tun. Falls sich der Darlehensgeber entschließt, dem Darlehensnehmer zuzusagen, verpflichtet er sich schon durch die mündliche Zusage einen von ihm festgelegten Geldbetrag über einen zu bestimmenden Zeitraum zur Verfügung zu stellen.  Der Darlehensnehmer muss im Gegenzug bereit sein eine beidseitig errechnete Summe als Tilgung zu bezahlen. Darlehensgeber im privaten Bereich verlangen in der Regel ebenfalls Zinsen.

Der Rückzahlbetrag, also die Tilgung, richtet sich nach der Höhe des Darlehensbetrages und der vereinbarten Laufzeit. Hieraus ergibt sich die gesamte Tilgungsrate des Darlehens.

Darlehensgeber oder Darleiher – die Rechte und Pflichten

Bei einem Darlehen verpflichten sich also beide Vertragspartner:

  • Der Darlehensgeber muss den Vertragsgegenstand (meist Geldbeträge) ab einem vertraglich abgemachten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen
  • Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, den geliehenen Betrag samt Zinsen und weiteren Gebühren im vereinbarten Zeitrahmen zurückzuzahlen.

Die vertragliche Vereinbarung kann zwischen Privatleuten auch mündlich erfolgen. Damit jeder Vertragspartner jedoch Sicherheit und Klarheit über die Vertragsbedingungen hat, empfiehlt es sich auch in diesem Falle einen schriftlich abgefassten Vertrag zu haben.

Darleiher ist ein alter Begriff für den Darlehensgeber und der Begriff „Darleiher“ wird im modernen Sprachgebrauch nur noch äußerst selten benutzt. Darlehensgeber und Darleiher haben die oben bereits beschriebenen Rechte und Pflichten.

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