Darlehensnehmer

Ein Darlehensnehmer wir man durch die Unterzeichnung eines Darlehensvertrages. Der direkte Vertragspartner ist der Darlehensgeber. Der Darlehensnehmer beantragt das Darlehen meist bei einem Geldinstitut. Zwischenzeitlich kann man auch von Privatpersonen Geld leihen für ein Darlehen.

Darlehensnehmer und Darlehensgeber unterzeichnen den Darlehensvertrag und übernehmen hierdurch Rechte und Pflichten:

Der Darlehensgeber verpflichtet sich das Darlehen auch auszuzahlen und hat das Recht, den Betrag mitsamt Zinsen und Gebühren vom Darlehensnehmer zurückzufordern. Den Vertragsbedingungen folgend muss der Darlehensnehmer das Darlehen annehmen und das Geld wie vereinbart auch zurückzahlen.

Darlehensnehmer sollten die Baugeldzinsen vergleichen

Darlehensnehmer sollten die Baugeldzinsen im Blick haben. Ansonsten könnte es sein, dass man zu viel Geld für die Tilgung der Hypothek bezahlen muss. Wenn ein Kredit bald ausläuft können wir Ihnen als Darlehensnehmer nur empfehlen einen aktuellen Vergleich durchzuführen. Viele Klauseln und Bestimmungen finden Sie in den weiteren kostenfreien Mustern und Vorlagen. Darlehensnehmer sollten sich auch Sondertilgungen und außerordentliche Kündigungsrechte (§ 490 Abs.2 BGB) sichern.

Darlehensnehmer – Vorfälligkeitsentschädigung

Wenn Sie als Darlehensnehmer das beliehene Grundstück verkaufen, fällt zudem eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Neue Gesetzesänderungen haben die vormals ungünstigen Berechnungsgrundlagen zugunsten der Verbraucher geregelt zu einer weitaus vorteilhafteren Schadensberechnung.
BGH – Entscheidung

Gewinner sind Darlehensnehmer, die ein Disagio oder Damnum bei der Darlehensaufnahme entrichtetet haben. Die Zinsdifferenz aus der die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung ermittelt, verkürzt sich um das nicht verbrauchte Disagio.

Darlehensnehmer – Privatperson

Private Darlehensnehmer sind bei Zahlungsfähigkeit oder auch Zahlungsunfähigkeit durch das Verbraucherkreditgesetz geschützt.  Dies ist besonders dann wichtig, wenn einerseits der Kreditgeber gewerblich handelt und an den Krediten gut verdient und andererseits der Kreditnehmer eine Privatperson ist. In Streitfällen erhält man bei den Verbrauchschutzverbänden rechtliche Unterstützung und Beratung.

Weitere Artikel rund um die Darlehensnehmer sowie Vorlagen und Muster:

Darlehensvertrag Privatpersonen – Darlehen für Privatpersonen
Darlehensvertrag kostenlos – Wissenswertes rund um den Darlehensvertrag
Darlehensverträge – Informationen, Muster und Vorlagen für Darlehensverträge