Vor dem Darlehensantrag ist es sinnvoll abzuklären, wie hoch die Darlehenshöhe sein sollte. Der Antrag des Kunden auf Bewilligung eines Darlehens beinhaltet den Darlehensnennbetrag und geht in der Regel an ein Kreditinstitut. Im Antrag werden persönliche Daten abgefragt wie Vor- und Zuname Ihre Adresse das Geburtsdatum und Auskünfte zum Einkommen und weiteren vorhandenen Verpflichtungen.
Der Darlehensantrag wird beim zuständigen Kreditinstitut aufgenommen, dies kann häufig auch per Internet erledigt werden. Auf der Basis der Kundenangaben, wird die Zahlungsfähigkeit des Kunden geprüft. Dies dient der Feststellung, ob der Kunde das Darlehen auch zurückbezahlen kann. Zum Darlehensantrag sollten die letzten drei Gehaltsnachweise oder Einkommensteuernachweise vorgelegt werden. Selbstständige müssen meist ihre Jahresabschlüsse vorweisen, oder die Gewinn- und Verlustrechnungen, große Firmen die Bilanz. Beim Darlehensantrag helfen auch Nachweise über weiteres Eigenkapital und Vermögen.
Nach einer bejahenden Prüfung kann der Kunde mit einer Darlehenszusage rechnen und dem folgt dann der Abschluss des Darlehensvertrages.Zum Gespräch für den Darlehensantrag können Sie sich vor allen auf drei Fragen vorbereiten:
In welcher Höhe kann das Objekt bewertet werden?
Welche Zahlungskraft haben Sie als Kunde?
Wie viel Eigenkapital ist zur Finanzierung eingesetzt?
Wer nur wenig Fremdkapital benötigt und eine gute Bonität nachweisen kann, finanziert günstiger.
Auch das Alter von Bauherren und die Länge der Kreditzahlung sind wichtig. Ideal ist, wenn Wohneigentum abbezahlt sein kann, bevor man in den Ruhestand geht.
Darlehensantrag – Bankbegriffe
Darlehensnennbetrag
Hierbei handelt es sich um den im Darlehensvertrag angegeben Nennbetrag, also die Darlehenshöhe. Die Auszahlungssumme eines Darlehens muss nicht zwingend mit dem Darlehensnennbetrag übereinstimmend sein. Vom Darlehensnennbetrag werden meist noch Gebühren manchmal auch ein Disagio abgezogen. Hierdurch wird Auszahlungssumme geringer. Der Darlehensnennbetrag muss in voller Höhe zurückbezahlt werden vom Gläubiger. Vom Darlehensnennbetrag wird auch die Zinsbelastung errechnet. Der Darlehensnennbetrag bedeutet auch, dass dies die Nominalschuld ist, also der Darlehensnominalbetrag. Alle Begriffe definieren generell das gleiche.
Darlehensnominalbetrag
Das ist die gesamte Darlehenshöhe, die wie der Darlehensnennbetrag an die Darlehensgebende Bank zurückgezahlt werden muss.
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