Welche Darlehensarten gibt es?

Darlehensvertrag allgemein

Wer Geld für eine größere Anschaffung benötigt, geht zu einer Bank und beantragt ein Darlehen. Der Gesetzgeber regelt diese „schuldrechtlichen Verträge“ im Bürgerlichen Gesetzbuch mit den §§ 488 ff BGB. Bewilligt die kreditgebende Stelle das Darlehen, kommt ein Darlehensvertrag zustande. Der Darlehensnehmer erhält Geld; der Darlehensgeber entweder monatliche Raten oder aber den Gesamtbetrag bei Fälligkeit. Der Darlehensgeber verlangt für die Laufzeit des Darlehens Zinsen, deren Zinssatz bei Vertragsabschluss vereinbart wird. Zusätzlich kann er eine Darlehensgebühr verlangen.

Kredit

In der Umgangssprache bezeichnet man Darlehen auch als Kredit, was rechtlich gesehen nicht richtig ist, denn zwischen Kredit und Darlehen bestehen Unterschiede. Diese sind in der Laufzeit des Vertrags sowie der Höhe der Vertragssumme zu finden. Darlehen bezeichnen Geldanleihen mit höheren Vertragssummen und längerer Laufzeit. Kredite beinhalten kleinere Summen sowie kürzere Laufzeiten. Kredite und Darlehen werden zur Kapitalbeschaffung genutzt.

Darlehen

Es gibt verschiedene Arten von Darlehen. Dazu gehören

• Annuitätendarlehen
• Darlehen mit gleichbleibenden Tilgungsraten
• Hypothekendarlehen
• Forward-Darlehen
• Festdarlehen

und weitere längerfristige Geldanleihen. Annuitätendarlehen nutzen häufig Bauherren, um die Zeit zwischen Ende des Baudarlehens und Beginn des Hypothekendarlehens zu füllen. Ein Darlehensvertrag, der monatlich gleichbleibende Raten zur Abzahlung beinhaltet, kommt am häufigsten bei Privathaushalten vor. Das Forward-Darlehen entspricht dem Annuitätendarlehen mit der Ausnahme, dass die Darlehenssumme nach einer vertraglich vereinbarten Vorlaufzeit zur Auszahlung kommt. Bei einem Festdarlehen wird die Vertragssumme am Ende der Laufzeit in einem Betrag zurückbezahlt.

Vertrag

Für die Geldanleihe wird von Darlehensgeber und Darlehensnehmer ein Vertrag verfasst. Darlehensgeber kann eine Bank, der Arbeitgeber oder eine Privatperson sein. Der Vertrag enthält die Daten beider Vertragsparteien. Die nachfolgenden Bestimmungen sind umfangreich, eine Auflistung mit „Paragrafen“ sorgt für Übersichtlichkeit. Der § 1 bezeichnet den Darlehensbetrag sowie den Zweck, wofür der Darlehensnehmer das Geld benötigt.

Auszahlung

Das Auszahlungsdatum sowie die Bankverbindung des Darlehensnehmers erfasst § 2. Da es sich bei einem Darlehen in der Regel um größere Summen handelt, die sich der Darlehensnehmer vom Darlehensgeber leiht, verlangt dieser Sicherheiten. Die Auszahlung der Darlehenssumme erfolgt meist erst, wenn Sicherheiten gestellt sind. Diese Klausel gehört ebenfalls in § 2. Der nächste Paragraf beinhaltet die Bankverbindung des Darlehensgebers, auf welches die monatlichen Raten zu überweisen sind. Des weiteren beschreibt § 3 die Tilgungsmodalitäten wie Laufzeit und Ratenhöhe. Auch wann die erste Rate fällig ist, gehört in diesen Bereich.

Zins

Die nächsten Paragrafen betreffen Zinsen, Sicherheiten und Kündigung sowie sonstige Vereinbarungen. Nicht fehlen darf die „Salvatorische Klausel“, die aussagt, dass der Vertrag nicht unwirksam wird, wenn einzelne Bestimmungen unwirksam werden.